Konsens

Mit dem vorliegenden Dokument legen FMH, Interpharma, SAMW und santésuisse einen unter Einbezug des BAG entwickelten Rahmen vor, wie Health Technology Assessments (HTAs) zukünftig die Bewirtschaftung des gesamten Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zielkonform unterstützen können.

Gegenstand von HTAs sind daher sowohl neue als auch bereits etablierte "Bestandstechnologien"; für die Selektion der im Rahmen von HTAs zu evaluierenden Produkte und Verfahren wird ein transparenter Prozess mit klaren Auswahlkriterien dargelegt.

Die Umsetzung ist prinzipiell unabhängig von einer bestimmten Organisationsform, wenn und soweit eine einheitliche Prozessführerschaft für HTAs auf Bundesebene sowie die Unabhängigkeit der für die Durchführung Verantwortlichen und eine auskömmliche Ausstattung mit Ressourcen gewährleistet sind. Wesentliche Merkmale des konsentierten neuen Schweizer HTA-Prozesses schliessen insbesondere ein:

  1. eindeutige Trennung von Assessment, Appraisal und Entscheiden;
  2. Transparenz von Prozess, Kriterien und Entscheiden einschliesslich ihrer tragenden Gründe, mit definierten Zeitachsen und breitem Stakeholder-Einbezug, für neue wie auch für Bestandstechnologien;
  3. Konkretisierung und durchgängige Systematisierung der WZW-Kriterien des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG);
  4. praxisorientierte Anwendung der Prinzipien der evidenzbasierten Medizin unter Berücksichtigung der Relevanz und der Grösse klinisch-therapeutischer Effekte, des Grads des Vertrauens in die vorliegenden Daten anhand des verfügbaren Evidenzniveaus in Relation zum kontextabhängig besten erwartbaren Evidenzniveau und der Qualität der vorliegenden Studien;
  5. Ausrichtung an den Erwartungen (sozialen Präferenzen) der Versicherten innerhalb der Grenzen normativer Vorgaben im Sinne der Schweizer Rechtstradition;
  6. Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ohne normativ problematische reduktionistische Vereinfachungen wie beispielsweise kontextunabhängige Schwellenwerte für noch akzeptable Kosteneffektivität;
  7. Grenzsetzungen auf mehreren Ebenen (Mehrnutzen, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit) ohne Innovationsfeindlichkeit;
  8. Berücksichtigung von künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Den voraussichtlichen Kosten der neuen HTA-Prozesse in Höhe von rund 15 Mio. CHF p.a. – welche paritätisch von Technologieanbietern / -anwendern, Versicherern und öffentlicher Hand getragen werden sollten – steht ein erheblich grösseres Effizienzsteigerungspotential gegenüber.