Ausgangslage

Heutige Bewertung medizinischer Interventionen

Das KVG verlangt den Nachweis von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) und deren periodischen Überprüfung für alle Leistungen in der Grundversicherung. Viele Leistungen werden jedoch nicht oder ungenügend evaluiert und nicht systematisch überprüft. Die Evaluationen beschränken sich auf einzelne Leistungen, während Qualität, der Outcome und Effizienz von Behandlungs- und Leistungskomplexen bisher nicht untersucht worden sind.

In einem Bericht im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom Januar 2009 hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) Mängel im System der Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der Grundversicherung festgestellt. Demnach besteht ein beträchtlicher Optimierungsbedarf für eine systematische, frühzeitige und prioritätengerechte Bewertung auch von komplexen Leistungen. Die PVK empfiehlt unter anderem, die Operationalisierung der WZW-Kriterien zu konkretisieren sowie das Assessment und das Appraisal künftig institutionell klar zu trennen.

Für die Aufnahme der Medikamente in die Spezialitätenliste (SL) sind beim Bund ein Bewertungsprozess und eine Positivliste etabliert. Die dabei durchgeführte Nutzenbewertung auf Basis von Firmendaten wird als sehr pragmatischer Ansatz gewertet, der verbesserungswürdig ist. Medikamente auf der Spezialitätenliste werden regelmässig alle drei Jahre überprüft.